Aktuelle Nachricht:

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat ermittelt, dass die Helmtragequote von 11% im Jahr 2009 auf 9% im Jahr 2010 gesunken ist.

http://www.bast.de/cln_016/nn_42254/sid_D60C6E2D799CCEAD4474CED1A0D1342E/nsc_true/DE/Publikationen/Forschung-kompakt/2011-2010/2011-05.html

Lediglich bei den Senioren über 60 konnte ein Anstieg verzeichnet werden, bei den 17- bis 30jährigen blieb die Quote konstant, in allen anderen Altersgruppen sank sie. Bei Kindern in Grundschulalter, also der Zielgruppe für besonders intensive Helmwerbung (Radfahrprüfung, "Fahrradhelm macht Schule") sank die Tragequote am deutlichsten, nämlich von 56 auf 38%!

Helme schützen?

Eine etwas polemische Frage vorweg: Tragen Sie 24 Stunden am Tag einen Helm? Nein? Dann müssen Sie auch beim Radeln keinen tragen. Denn weniger als 4% aller Todesfälle in Deutschland erfolgen durch Unfälle, davon weniger als 500 pro Jahr (2010: 381, Durchschnitt 2007  bis 2010: 431)) beim Radeln (Quelle: Statistisches Bundesamt), aber mehr als 1000 pro Jahr durch Treppenstürze. Zur Zeit sind Senioren diejenigen, die sich ständig anhören müssen, das Radfahren wäre so gefährlich, dass man einen "Fahrradhelm" tragen müsse. Warum nicht beim Treppensteigen und als Fußgänger (2011: 476 Tote)? 

Das Kuratorium ZNS (Hannelore-Kohl-Stiftung) wird nicht müde, mit abstoßenden, blutstrotzenden Plakaten das Helmtragen beim so gefährlichen Radeln anzumahnen. Dabei verkündete Sie selbst in ihrem Jahresbericht, dass nur insgesamt 1% der ZNS-geschädigten Personen den Schaden als Radler oder Fußgänger erlitten, 26% aber beim Autofahren ( http://www.hannelore-kohl-stiftung.de/download/geschaeftsbericht/geschaeftsbericht_2004.pdf). Auch die Polizei wird nicht müde, zum Helmtragen zu ermahnen, und die Presse greift das gerne auf ("Seniorin vom 30-Tonner überrollt - sie trug keinen Helm"). Grotesk auch diese Pressemitteilung http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43777/1652408/polizei_mettmann der Polizei vom Juli 2010, in der geschildert wird, dass ein betrunkener Radler nach einem Sturz auf dem Gehweg ambulant behandelt werden muste. Dem Radler wird nicht das gefährliche und deshalb verbotene Befahren des Gehwegs vorgeworfen, sondern dass er keinen Helm und keine "sonstige Schutzkleidung" trug, wobei die Frage offen bleibt, ob die leichten Verletzungen überhaupt den Kopf betrafen. Auch in diesem Artikel http://www.rp-online.de/duesseldorf/hilden/nachrichten/Gut-behuetet-im-Verkehr_aid_897853.html wird nachweislos eine Schutzwirkung behauptet, der Rückgang der Zahl der Schädelverletzungen bei Kindern und Jugendlichen mit dem Helmtragen zu begründen ohne die Entwicklung der Tragequote anzugeben, ist genauso unseriös wie andere Faktoren wie die Entwickung des Skatebordsports nicht zu berücksichtigen. Aber allseits beliebt ist der Appell an das Gewissen. Erwachsene sollen Vorbild sein. Erstens gelten für Kinder im Verkehr andere Regeln, z.B. wird sich kein Erwachsener in einen Kindersitz zwängen oder auf das Autofahren verzichten, nur weil das Kind nicht ans Steuer darf. Somit ist nichts dagegen einzuwenden, seinen Kindern das Helmtragen vorzuschreiben, selbst aber darauf zu verzichten, zumal das höhere Gewicht Erwachsener eine nennenswerte Schutzwirkung bei diesen sicher nicht erwarten lässt. Zudem möge die Polizei doch bitte zunächst an ihrer Vorbildwirkung arbeiten, bevor sie das von anderen Verkehrsteilnehmern erwartet. Das Befahren von Sperrflächen und Linksabbiegespuren des Gegenverkehrs zum Zwecke des Überholens muss ich z.B. immer wieder beobachten.

 

Dreifaches Halteverbot gegenüber einer Schule: Auf dem Gehweg sowieso, auf der Fahrbahn per Schild und durchgezogene Linie angezeigt. Die Polizei dürfte ja dort stehen, wenn sie die Inanspruchnahme von Sonderrechten z.B. durch Blaulicht anzeigen würde. Aber Sonderrechte zum Brötchenholen ...
Neben mehreren leeren Parkplätzen auf dem Radweg (2.12.11)
Einkaufsbeutel am Lenker? Laterne in Münster.

Im Jahr 2010 fiel die Aktion "http://www.fahrradhelm-macht-schule.de/" auf, die, finanzstark durch einen Fahrradhelmhersteller (der dafür auch für seine Produkte werben darf) unterstützt, in die Grundschulen geht. Betrachtet man das Video auf ihrer Webseite, so fällt die fachliche Inkompetenz auf: Da werden z. B. Kindern die Helme zu weit im Nacken und mit zu lockeren und verdrehten Kinnriemen aufgesetzt. Die Polizistin Haase, Sammlerin unfallzerstörter Helme, macht das Versprechen, jeder kaputte Fahrradhelm habe ein Leben gerettet, was natürlich nicht stimmt, denn unter den Verkehrsunfalltoten der letzten Jahre waren auch Helmträger. Wir haben die Betreiber dieser Aktion mit diesen und weiteren Unwahrheiten und Widersprüchlichkeiten am 12.6.2010 konfrontiert, erhielten aber bisher (Oktober 11) trotz mehrerer Nachfragen keine Antwort. Wir werden zeitnah berichten, wenn eine Antwort vorliegt, gehen aber bis dahin davon aus, dass auch dort nur behauptet wird, Fahrradhelme böten Schutz, ohne es auch nur annähernd belegen zu können. Auch die hiesige Polizei haben wir zuletzt im März 2011 um Wirknachweise gebeten, aber keine Antwort erhalten. Ihr Dienstherr Landrat Hendele wird hingegen nicht müde, zum Helmtragen zu ermahnen.

Nachdenklich stimmt hingegen dieser Artikel vom 27.7.2009 in den "Ad-hoc-news": "Fahrradhelm- Fünfjähriger mit Fahrrad tödlich verunglückt - Auch ein Fahrradhelm konnte das Leben des Jungen nicht retten: Lichtenau (ddp-bwb). Ein Fünfjähriger ist am Montag bei einem Verkehrsunfall im badischen Lichtenau tödlich verunglückt. Wie die Polizei mitteilte, hatte der Großvater den Jungen mit dem Fahrrad aus dem Kindergarten abgeholt und fuhr gemeinsam mit seinem Enkel auf dem Gehweg. Als ein Lkw mit Anhänger die beiden Fahrradfahrer passierte, strauchelte der Fünfjährige und stürzte seitlich gegen den Anhänger. Obwohl der Junge einen Fahrradhelm trug, erlitt er so schwere Kopfverletzungen, dass er am Unfallort starb.

Ramsauers Vorstoß

Im Oktober 2011 gab es Medienwirbel, weil Verkehrsminister Ramsauer den Radfahrern ein Ultimatum stellte: Entweder über die Hälfte tragen einen Helm oder es kommt die Pflicht dazu. Mal abgesehen davon, dass er das nicht alleine zu bestimmen hat und eine so hohe Tragequote eienr Helmpflicht gleichkommt (siehe unten), bekleckerte auch er sich nicht mit Ruhm. Es habe einen Anstieg der Todesfälle auf 450 gegeben, zitierte ihn die Rheinische Post. Falsch, von 2009 auf 2010 sank die Zahl der Toten auf 381, und das bei sinkender Helmtragequote (von 11 auf 9%). Wären wir genauso polemisch wie die Helmbefürworter, dann schrieben wir jetzt: Hurra, keinen Helm tragen schützt vor Unfällen! Sind wir aber nicht.

Später wurde die Zahl der Toten korrigiert. Aber es wurde sofort auch der harte Winter für den Rückgang verantwortlich gemacht, Zahlen zum Radverkehrsanteil die das belegen, nannte aber niemand. Seltsamerweise ging auch die Zahl der Toten bei den Fußgängern und Pkw-Nutzern in derselben Größenordnung zurück. Waren alle im Winterschlaf? Oder wurde einfach weniger gerast und Unfälle liefen deshalb überwiegend glimpflich ab?

Die Position des Bundesverbandes

Einen Helm hat er, aber der zweite Reflektor hinten fehlt.

zum Fahrradhelm und insbesondere der Helmpflicht finden Sie hier:

http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Sicher-unterwegs/Helme/Seite-1-Die-Position-des-ADFC

Beim Thema Helmpflicht ist zu bedenken, dass es eine Helmpflicht für Rennradler quasi schon gibt, denn die Veranstalter verpflichten zum Helm (dabei gab es bei der Tour de France bisher keinen einzigen Todesfall, der durch einen Helm hätte verhindert werden können). Zudem geht die Tendenz bei Gerichtsurteilen bei Rennradlern im Gegensatz zu Alltags- und Freizeitsradlern zu einer Helmpflicht, einen Überblick finden sie hier:

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#haftung

 

Was sagen die Hersteller?

Wenig. Meistens findet man nur Konjunktive. Interessant die Aussage in einer älteren Bedienungsanleitung eines Herstellers: "Kein Helm kann seinem Träger Schutz vor allen absehbaren Unfällen bieten, insbesondere bei Zusammenstößen von Fahrrädern mit Kraftfahrzeugen. Je nach Art des Aufpralls kann selbst ein Unfall, der sich bei sehr geringer Geschwindigkeit ereignet, zu schweren Kopfverletzungen oder zum Tod führen. Dieser Helm dient dem Schutz des Kopfes und kann keinen Schutz vor Hirn-, Rückgrat- oder anderen Körperverletzungen bieten, die bei einem Unfall entstehen." Bemerkenswert, dass der Hersteller Giro schreibt, dass zwar der Kopf, nicht aber das Hirn darin geschützt wird. Aber er hat Recht, denn der Schädel bleibt zwar vielleicht ganz, aber das Hirn wird dennoch beim Aufprall gequetscht und ein tödlicher Ausgang ist möglich.

ABUS hingegen wird polemisch: "Fahrradhelme können Leben retten! - 2003 sind in Deutschland fast 70.000 Radfahrer im Straßenverkehr verletzt worden – 6000 Menschen starben bei Verkehrsunfällen." (http://www.abus.de/de/main.asp?ScreenLang=de&select=0104c) Man nimmt also die Anzahl der Verkehrstoten insgesamt und stellt sie den verletzten Radlern gegenüber. Offensichtlich sind "nur" rund 500 getötete Radler nicht werbewirksam genug. Bemerkenswert auch hier die Fachkompetenz: Direkt auf der Startseite http://www.safety4kids-by-abus.de/ sitzt der Helm schief auf dem Kinderkopf!

Hauptsache Helm? Locker und schräg sitzend hilft er ganz sicher nicht.
Und hier thront er auf einer turbanähnlichen Kopfbedeckung und dient auch nur als Dekoration.

Was schützt wirklich?

Sehen Sie sie? Die beiden Jungs führen sicherer, wenn sie sich nicht wenige Zentimeter neben dem Bordstein hielten. 50 m weiter ist der vordere sogar an den Bordstein gestoßen und konnte sich gerade noch fangen.

Ein hoher Radverkehrsanteil. Überall, wo viele Radlerinnen und Radler unterwegs sind, ist die Zahl der Unfälle pro Radler/in besonders niedrig, denn die motorisierten Verkehrsteilnehmer missachten deren Rechte weniger (in der Presse gerne als "Übersehen" bezeichnet). Daher verwundert es auch nicht, dass der Rückgang der Radlerzahlen nach Einführung einer Helmpflicht in Australien zu einer erhöhten Unfallzahl unter den verbliebenen Radlern führte.

Eine angepasste Geschwindigkeit. Helme sind darauf ausgelegt, dass sie mit 5 kg gefüllt bei einer Aufprallgeschwindigkeit von etwa 20 km/h senkrecht von oben auf eine glatte Fläche das Gehirn von lebensgefährlichen Belastungen schützen sollen. Diese Testsituation ist aber völlig unrealistisch, denn wer fällt schon kopfüber nach unten? Bei seitlichem Aufprall allerdings schützt der Helm eher weniger als beim Sturz kopfüber. 5 kg Füllgewicht entsprechen recht gut dem Kopfgewicht eines Erwachsenen, aber wenn der Helm nur noch 5 kg enthält, wird er definitiv nicht mehr benötigt. Beim senkrechten Fall ist der helmtragende 75-kg-Mensch bei 25 km/h etwa so geschützt wie ohne Helm bei 24 km/h. Wenn sie also 20 km/h statt 25 km/h fahren, haben Sie erheblich mehr für Ihren Kopf getan, als es auch der beste Helm vermag.

Eine intelligente Infrastruktur. Wenn ich als Radler gezwungen werde, zwischen Häuserzeile und parkenden Autos zu radeln ("Radwegebenutzungspflicht"), wenn die Radler vor Kreuzungen aus dem Blickfeld der Autofahrer verschwenkt werden, dann steigt die Unfallgefahr immens. Und gegen eine oder mehrere Tonnen Blech hilft dann auch kein Helm.

 

Und die Statistik?

Diese Mutter ist ein schlechtes Vorbild - nicht, weil sie keine Kopfbedeckung trägt, sondern weil sie mit ihrem Kind auf dem linken Gehweg radelt. Nicht auf dem Bild zu sehen ist übrigens, dass der Kinnriemen locker ist.

Es gibt keine Untersuchung, die eine Schutzwirkung des Fahrradhelms belegt. Im Gegenteil: Untersucht man das Verhältnis Kopfverletzungen zu anderen Verletzungen, die beim Radeln erlitten wurden, so ist es völlig unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt des Unfalls ein Helm getragen wurde. Immer wieder wird behauptet, es gäbe Untersuchungen, die eine Schutzwirkung belegen würden, so z.B. von Attewell oder Thompson, diese Studien wurden jedoch alle als methodisch fehlerhaft entlarvt. Mehr dazu finden Sie unter den unten angegebenen Links.

Bin ich ohne Helm ein schlechtes Vorbild? Nein, natürlich nicht. Ein schlechtes Vorbild ist, wer auf Gehwegen radelt oder Ampeln missachtet, denn dadurch steigt das Unfallrisiko. Da das Tragen eines Helms aber keine nachgewiesene Schutzwirkung hat, ist der Nichtträger auch kein schlechtes Vorbild. Im Gegenteil: Wer einen Helm trägt, trägt zur Einführung der Helmpflicht durch die Hintertür bei, denn Versicherungen versuchen immer wieder, sich vor Zahlungen zu drücken, wenn das Opfer keinen Helm trug. Bisher urteilten die Gerichte noch, dass das Helmtragen nicht allgemein üblich ist, also nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Bei Rennradlern im Training kippt diese Rechtsauffassung gerade, und jeder helmtragende Alltagsradler kann dazu führen, dass es irgendwann eine Helmpflicht für alle durch die Hintertür geben wird.

Weiterführende Links auch zu solchen Untersuchungen finden Sie beim Bundesverband:

http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Sicher-unterwegs/Helme/Seite-4-Weiterfuehrende-Links

Eine Fundgrube für Untersuchungen zur Verkehrssicherheit - wenn man mit dem Englischen zurecht kommt - ist die Seite der European Cyclists' Federation, in der der ADFC Mitglied ist:

http://www.ecf.com/road-safety/

 

 

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