Der ADFC ist die Fahrradlobby mit mehr als 230.000 Mitgliedern. Im Kreisverband Aachen/Düren sind wir mit 1.900 Mitgliedern vertreten.
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RADvolution - Mehr Recht fürs Rad Der ADFC fordert eine Reform des veralteten Straßenverkehrsgesetz
#RADvolution #MehrRechtFürsRad

Der ADFC will die Verkehrswende – mit dem Fahrrad im Zentrum.
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Der ADFC will, dass die Mehrheit aller Menschen das Fahrrad künftig ganz selbstverständlich als Alltagsverkehrsmittel verwenden kann.
Verbrauchertipps für den Alltag

Neuigkeiten

Verknüpfung von Rad und ÖPNV

Nachhaltige Mobilitätswirtschaft bringt Jobs und Geld

09.04.2024

Eine Studie zur nachhaltigen Mobilitätswirtschaft zeigt, wie stark die deutsche Wirtschaft von den Unternehmen profitiert: Jobs, Einkommen und Wertschöpfung verdeutlichen den volkswirtschaftlichen Nutzen von Fahrrad, Bus und Bahn und Carsharing.

Klarheit bei Babboe-Rückruf: Zwei weitere Modelle betroffen

08.04.2024

Die Untersuchung der Babboe-Lastenräder ist abgeschlossen und Kund:innen haben nun Klarheit. Zu den vier bislang zurückgerufenen Modellen kommen zwei weitere. Alle Babboe-Räder sollten aber zu einer kostenlosen Inspektion gebracht werden.

Geschützter Radweg in Berlin

Europäische Erklärung zum Radverkehr unterzeichnet

05.04.2024

Mehr Radverkehr, mehr Sicherheit und mehr Radwege: Der Europäische Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament unterzeichneten die Europäische Erklärung zum Radverkehr. Der ADFC bewertet sie als ein Meilenstein für den Radverkehr.

Babboe-Rückruf: Weiteres Modell betroffen, andere Modelle freigegeben

03.4.2024

Lastenradhersteller Babboe informiert derzeit offenbar seine Händler darüber, dass ein weiteres Modell zurückgerufen werden muss. Die anderen Modelle, die vom Verkaufs- und Nutzungsstopp betroffen waren, können dagegen wieder benutzt werden.

Die Sicht auf den Grünen Weg bergab in Richtung Außenring

Radinfrastruktur am Grünen Weg?

Der Grüne Weg in Aachen steht vor einer großen Veränderung. Erstmals soll es dort eigenständige Radinfrastruktur geben. Der ADFC hat sich deswegen zur Bürger*innenbeteiligung der Stadt Aachen geäußert.

Kante auf dem neuen roten Radfahrstreifen Turmstraße beim Verschenk in die Nebenanlage

Kante an der Turmstraße: Sofortiges Handeln erforderlich

An der Turmstraße wurde im Abschnitt zwischen Professor-Pirlet-Straße und Maastrichter Straße das erste Teilstück markiert. Kurz vor der Maastrichter Straße gibt es nun zwei harte Kanten.

Titelbild der Aktion "Ach Du dickes Ei!" des ADFC NRW mit lachenden weißen Osterhasen auf einem Fahrrad mit Korb bunter Eier in Frühlingslandschaft mit blauem Himmel

Nur noch bis 21. April: ADFC-Mitglied werden für nur 19 Euro im ersten Jahr!

Jetzt Mitmachen und Weitersagen! Nur noch bis 21. April 2024 können Sie, Familien und Lebensgemeinschaften im selben Haushalt zum Einstiegspreis von nur 19 Euro im ersten Jahr ADFC-Mitglied werden.

Ein Baustellenschild an einem Radweg.

ADFC NRW drängt auf Offenlegung des Radweg-Zustands in NRW

Der Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen fordert eine transparente Darstellung des Zustands und der Sanierungspläne der Radwege an Landesstraßen.

Babboe stoppt Verkauf von Lastenrädern

16.02.2024

Lastenradhersteller Babboe stoppt vorläufig den Verkauf von Lastenrädern. Niederländische Behörden hatten einen Verkaufsstopp in den Niederlanden erzwungen, nachdem sich Schadensmeldungen gehäuft hatten.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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