Fahrradfahren bei Eis und Schnee

Eine verschneite Landschaft hat sicher ihre Reize. Für Verkehrsteilnehmer aber gilt es, sich auf  veränderte Straßenverhältnisse einzustellen.

Obwohl Autofahrer dank vier Rädern und Winterreifen auch im Schnee relativ problemlos voran kommen,  sind die Fahrbahnen meist schnell geräumt. Radverkehrsanlagen werden dagegen nur in seltenen Fällen von Eis und Schnee gereinigt und Bordsteinradwege, selbst wenn sie benutzungspflichtig (!!!) sind, von Räumdiensten gerne als Ablagefläche für Schneemassen genutzt.

Darum eine Erinnerung an die Straßenverkehrsordnung: Wenn ein benutzungspflichtiger Radweg nicht benutzt werden kann (zugeparkt, zugemüllt, nicht geräumt, Bauarbeiten usw.) darf und muss der Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahren . Der Bürgersteig ist für den Fahrradfahrer tabu (Ausnahme: das Zusatzschild „Radfahrer frei“ erlaubt es).

Für Autofahrer gilt beim Überholen von Radfahrern: Ein Sicherheitsabstand von 1,50 m bis 2 m ist einzuhalten. Selbstverständlich ist auch die Geschwindigkeit so anzupassen, dass weder Radfahrer noch Fußgänger von umher spritzendem Schneematsch getroffen werden.

 

Was kann der Fahrradfahrer zu seiner Sicherheit beitragen?

Gut sichtbare, reflektierende Kleidung; Gute Beleuchtung (Nabendynamo, nachleuchtendes Rücklicht); Gute Bereifung (grobe Stollen, Spikes); nichtrutschendes Schuhwerk (um in schlimmen Fällen auch mal ein Stück zu schieben).

Eine Formel gilt immer: Nehmt Rücksicht aufeinander.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 1.9.2009 hat als Kernpunkt das Ziel, den Fahrradfahrer als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer auf die Straße zu holen und nur in wenigen Ausnahmefällen auf einen Radweg zu verweisen.
Werden Sie also als Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahrend  angemacht nach dem Motto „He weißt du nicht, das da ein Radweg ist“ können Sie sicher sein - der Mann, seltener die Frau- kennt die Verkehrsordnung nicht, hat keinen Führerschein oder es fehlt an der sittlichen Reife, um am Straßenverkehr teilzunehmen.

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Wir machen Pause

Vom 01.11.09-25.02.2010 bleibt unsere Geschäftsstelle: ADFC Vinckestr. 1 Minden, geschlossen.
Pünktlich zum Beginn der Radelsaison sind wir am 26.02.2010 wieder für Sie da.

Wenn Sie Fragen rund ums Fahrrad haben, sind wir unter Telefon: 0178 4589570 oder per email: kontakt(..at..)adfc-minden.de zu erreichen.

Aktuelle Termine

09.02.2010 - 09.03.2010

Nachrichten aus NRW

Webauftritt des ADFC NRW in neuem Layout

30.01.10
Kategorie: Aktuelles, CMS

Seit Sommer 2009 tritt der ADFC mit einem neuen Logo auf. Nun erscheinen auch die Webseiten des ADFC NRW im neuen Design.

Aktuelle Radtouren

Zu Besuch bei Oma

So, 28. Februar 2010, 11:30 Uhr

Länge: 60 km
Bei Oma leckere Torte essen
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Schaumburger Land

So, 07. März 2010, 11:00 Uhr

Länge: 60 km
mit Einkehr
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