Allzeit gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr

Neu: Dienstagstouren (im Menü unter Radtouren & Wanderungen)

Herzlich willkommen beim ADFC in Hilden!

Hilden ist eine Stadt der kurzen Wege von nur etwa 6 km Durchmesser. Daher ist das Fahrradfahren neben dem zu Fuß gehen die ideale Art, Ziele in Hilden zu erreichen, denn von Türe zu Türe gerechnet ist man mit dem Fahrrad auf solchen Strecken schneller als mit jedem anderen Verkehrsmittel. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass das Radfahren so sicher und komfortabel wie möglich wird. Einen Überblick über unsere Dienstleistungen und sonstigen Aktivitäten sowie die dazugehörigen Termine finden Sie über die Menüleiste.

Lagerraum gesucht

Der ADFC Hilden sucht ab sofort einen Lagerraum für die Vereinsausrüstung. In Frage kämen eine Garage oder ein solider Schuppen, aber auch andere verschließbare Räume - ebenerdig oder mit nicht zu steiler Rampe. 

Angebote bitte über das Kontaktformular, per Mail (og.Hilden(..at..)adfc-nrw.de) oder telefonisch an Klaus de Leuw (02103 96 72 69).

Sie erreichen diese Internetseite auch unter der leicht zu merkenden Adresse http://www.adfc-hilden.de. Einen schnellen Überblick über unsere Themen erhalten Sie, wenn Sie oben auf "Sitemap" klicken.

Der ADFC ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer.

Zusätzlich kümmern wir uns auch um die Belange der Fußgänger/innen und ÖPNV-Nutzer/innen. Der ADFC gliedert sich in den Bundesverband mit Sitz in Bremen, Landes- und Kreisverbände sowie die Ortsgruppen. Um uns und unsere Aktivitäten beim ADFC Hilden kennenzulernen, klicken Sie bitte einen der Links in der Seitenleiste an.

Kontakt zum ADFC Hilden

 

Möchten Sie Mitglied werden? Unter "Wer wir sind / Kontakt" im Menü finden Sie das Formular.

Sie erreichen uns telefonisch unter (Vorwahl 02103):

Kathi Recha (96 78 59)

Georg Blanchot (5 10 74)

Klaus de Leuw (96 72 69)

Vergissmeinicht den ADFC

Nächste Termine

Für weitere Informationen bitte auf das Bild klicken

Feierabendtour: 31.5.

NEU! Dienstagstour: 22.5.

Frauenfeierabendtour: 22.5.

Samstagstour: 28.5.

Balkantrasse: 13.5.

 

Neubürgertour: 16.6.

Tandempilot gesucht

Der amtlich Blinde, 68-jährige, 1,83m große, 88 kg wiegende
Werner Biegiesch,
ehrenamtlicher Blinden- und Sehbehinderten-berater, besitzt ein Tandem.
 
Gesucht wird eine Pilotin oder ein Pilot.
Wer gerne 1½ bis 2 Stunden in der Woche dieses ehrenamtlich übernehmen möchte, melde sich bitte bei
Werner Biegiesch, Erikaweg 9c,  40723 Hilden,  Telefon 54198, E-Mail wbiegiesch@gmx.de

Neues Einkaufszentrum wird wieder abgerissen

Neueste Nachricht: Laut Auskunft des Ordnungsamtes wurde Tedi eine Sondernutzungserlaubnis für den Gehweg erteilt, es muss nur 1,30 m Restbreite freigehalten werden. Nun haben also endlich beide Gehwege an der schmalsten Stelle dieselbe Breite!

Korrektur vom 27. und 28.4.: Nein, Tedi belegt mehr Platz als ihm zusteht, die Restbreite beträgt gerade einmal 1,15 m!

Ein Kommentar von Klaus de Leuw

"Wie die Stadtverwaltung heute (1.4.12) mitteilte, wird das Parkhaus mit Einkaufszentrum "Am Kronengarten" wieder abgerissen, da die Verkehrsführung völlig verplant ist und schwächere Verkehrsteilnehmer in hohem Maße gefährdet werden. Zur Zeit bestehen Überlegungen, das Gelände als Park zu gestalten, damit der Straßenname wieder zur Örtlichkeit passt."

Leider war der bevorstehende Abriss nur unser Aprilscherz. Aber die Straße (Bild links) ist nur als Fehlpanung zu bezeichnen, die Parksituation für Fahrräder kaum besser, auch nicht, nachdem vor den Fassaden von Aldi (Bild Mitte) und Tedi die im Bebauungsplan festgesetzten Parkbügel nach nun endlich montiert wurden. Wie, die bei Tedi haben Sie gar nicht gesehen? Schauen Sie mal hinter den Ständern mit den Waren nach!

Übrigens gibt es hinter Aldi noch eine Fahrradparkplatz mit dem Charme eines Fahrradkellers (Bild 3) und den obligatorischen Felgenklemmern. Einfach zwischen Aldi und Denns in die Parkhauszufahrt fahren und dann rechts. Aber nicht überfahren lassen!

Und für alle, die seit der Behauptung der Verwaltungsspitze, die Gehwege "Am Kronengarten" seinen 1,5 bzw. 2 m breit, an ihrem Augenmaß zweifeln: Unser Ortsgruppensprecher Klaus de Leuw hat nachgemessen: Die Breite des roten Pflasters vor dem neuen Parkhaus beträgt einschließlich Bordstein und grauem Randstein 1,9 m, nur wenn man bis zur Fassade misst, erreicht man gerade die behaupteten 2 m. Im Bereich des "Euroladens" kann man sogar froh sein, wenn die Waren 1 m Fußgängerweg frei lassen. Und gegenüber beträgt die Breite vor dem Einrichtungshaus 1,4 m, im weiteren Verlauf bis zur Heiligenstraße weniger als 1,3 m!

Radwege werden an geltendes Recht angepasst - oder auch nicht

Grün für das Fahrrad: Auf der Berliner Straße ist nun das Radeln auf der Fahrbahn erlaubt. Wer dennoch den unsicheren Gehweg benutzen möchte: Nur mit Schrittgeschwindigkeit bitte!

Zur Zeit läuft in Hilden die Umbeschilderung der Fahrradwege, um sie endlich an die 1997 geänderte und vom Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich Ende 2010 deutlich betonte Rechtslage anzupassen. Wundern Sie sich also nicht, wenn Radler/innen die Fahrbahn benutzen, weil es keinen benutzungspflichtigen Radweg mehr gibt. Sie dürfen nicht anders, denn das Radeln auf dem Gehweg ist nur Kindern unter 10 Jahren erlaubt. Selbst das Zusatzschild "Radfahrer frei" unter dem Gehwegschild erlaubt nur das Radeln mit Schrittgeschwindigkeit. Bisher konnten wir das Ergebnis dieser lobenswerten Aktivitäten an der Benrather, Elberfelder, Walder und Berliner Straße und an der Oststraße entdecken. Die drei letztgenannten sind seit dem 16.11.2011 nun radwegfrei.

Offenbar wurde die seit 1997 geänderte Rechtslage noch nicht von allen verstanden. Wie sonst ist dieser Artikel in der RP zu verstehen: 

http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/hilden/nachrichten/benutzungspflicht-fuer-radwege-aufgehoben-1.2659402

Irrtum 1: Es wurde keine Benutzungspflicht aufgehoben, denn im gesamten im Artikel genannten Straßenzug ist nach der Entfernung der Radwegschilder überhaupt kein Radweg mehr vorhanden, denn was vormals Rad- und Gehweg war, ist einheitlich gestaltet und damit ausschließlich Gehweg.

Irrtum 2: Der Radler hat keine Wahl zwischen Gehweg und Fahrbahn, denn die Gehwege, die (nicht einmal überall) mit "Radfahrer frei" gekennzeichnet sind, dürfen nur mit 7 km/h befahren werden. Fährt ein Radler dort schneller, muss er davon ausgehen, bei einem Unfall alleinige Schuld zu bekommen.

Irrtum 3: "Die Frage des Tages" "Halten Sie es für richtig, dass die Benutzungspflicht für Radwege teilweise aufgehoben worden ist?" suggeriert, die Straßenverkehrsbehörden hätten eine Wahl. Sie haben aber keine. Im Gegenteil: Die Anordnung der Benutzungspflicht verstößt in Hilden in allen Fällen gegen die Bestimmungen der StVO und nachgeordneten Verordnungen.

© 2012 ADFC KV Mettmann e. V. Ortsgruppe Hilden